Haben Sie eine technische Frage?

Die Technische Beratung ist ein Angebot des Landesinnungsverbandes für das Bayerische Kaminkehrerhandwerk für

  • rechtlich selbstständiger Handwerksbetrieb
    • mit Betriebsstätte bzw. Niederlassung in Deutschland und
    • ein kleines mittelständisches Unternehmen

Hintergrund

Warum gibt es die technische Beratungsleistung?

Die Struktur der Handwerksbetriebe:

  • Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU) bestehen durchschnittl. aus 5 Mitarbeitern
  • Mangelnde Finanzkraft der KMU’S
  • Technische Fragestellungen können durch eigene Mitarbeiter nicht geleistet werden

Diese Nachteile sollen durch den technischen Berater ausgeglichen werden. Dabei wird die Stelle des technischen Beraters durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie gefördert.

Dies bedeutet für Sie als Kleine und Mittlere Unternehmen:

  • Die Technische Beratungstelle ist ein wichtiges Instrument zur Erhaltung und Verbesserung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittleren Handwerksbetrieben
  • Das Beratungs- und Informationsangebot ist unentgeltlich.

Da die Beratungsstelle vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie als auch der Regierung von Oberbayern gefördert wird, unterliegt diese der De-minimis-Verordnung. Das Formular De-minimis-Erklärung, welches auch die Hinweise zur Beratung enthält und unter unten aufgelistetem Link zu finden ist, ist von Ihnen deshalb auszufüllen und zu unterschreiben. Ohne die unterschriebene De-minimis-Erklärung kann die Beratung nicht abgerechnet werden.

Weitere Informationen zur technischen Beratung können Sie den folgenden Unterlagen entnehmen